Rechtsanwalt Martin Bernhardt

Als Gründer und Inhaber der Kanzlei berät Martin Bernhardt seine Mandanten seit dem Jahr 2011 im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht. Seine besondere Expertise im Umgang mit asienbezogenen Projekten hat er während langjähriger Aufenthalte in Korea und Japan erworben. Während seiner juristischen Ausbildung an der Freien Universität Berlin und der Seoul National University durchlief er Stationen am Obersten Gerichtshof der Republik Korea einschließlich des OLG Seoul, des Verwaltungsgerichts Seoul und dem staatlichen Justizausbildungsinstitut in Ilsan sowie dem Tokioter Büro einer internationalen Großkanzlei und der AHK in Seoul. Sein Referendariat beim Kammergericht Berlin absolvierte er u.a. im Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, in der Abteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin sowie bei einer auf koreanische Mandanten spezialisierten japanischen Kanzlei in Tokyo. Seit dem Jahr 2012 berät er die Botschaft der Republik Korea und seit dem Jahr 2018 die Botschaft der Republik Indonesien in der Bundesrepublik Deutschland als Vertrauensanwalt.

 

Martin Bernhardt berät seine Mandanten auf Deutsch, Englisch, Koreanisch und Japanisch.

 

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